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Corona-Update, 23.3.20: Notbetreuung in den Ferien möglich


Liebe Eltern,

die Notbetreuung Ihrer Kinder ist nicht nur in dieser Woche, sondern auch in den Osterferien bis Freitag, den 17.4.20 möglich.

Nach wie vor gilt: Die Betreuung können Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil in Anspruch nehmen, die in einem Bereich arbeiten, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist, und es nicht möglich ist, eine Alternativbetreuung zu organisieren. 

Zu dieser „kritischen Infrastruktur“ gehören das Gesundheitswesen (Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), die Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei und Feuerwehr, sowie in bestimmten Fällen Erzieher:innen und Lehrer:innen. 

Neu ist: Eine Sonderregelung gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die die Notbetreuung unabhängig davon in Anspruch nehmen können, wo der/die Partner:in beschäftigt ist.

Bitte legen Sie eine Bescheinigung des Arbeitgebers vor, um den Anspruch nachzuweisen.

Um den Einsatz der betreuenden Lehrkräfte rechtzeitig planen zu können, bitten wir darum, Ihr Kind am Vortag bis 13:00 Uhr telefonisch im Sekretariat anzumelden.

Tel: 0451 / 122857 -11 oder -12